Schützen Sie Ihr Auto gegen Steinschläge und Kratzer, am ersten Tag, bevor es zu spät ist.
XPEL ULTIMATE™ Lackschutzfolien werden durch ein weltweites, zertifiziertes Netzwerk montiert.
Deshalb garantiert XPEL eine Haltbarkeit der Folie von 10 Jahren.
Die kristallklare Folie hat keine Orangenhaut Textur, wodurch sie beinahe unsichtbar ist.
Vogelkot, Luftverschmutzungen und Straßenschmutz können der Folie nichts anhaben.
Ein spezielles Coating der Folie schützt vor Vergilbung und Beschädigungen.
Die Folie kann sich bis zu einem gewissen Grad selbst reparieren. Leichte Kratzer in der Oberfläche durch z.B. Waschanlagen verschwinden wieder von selbst .
Die Folie wird im Schneideplotter 100% passgenau zugeschnitten. In der Vorlage werden alle notwendigen Kanten verlängert, sodass die Folie an alles sicherheitsrelevanten Bereichen ca. 10mm um die Kante geklebt wird. Dadurch muss entgegen der herkömmlichen Verklebung nicht auf dem Lack geschnitten werden und es entfällt das Risiko von Lackbeschädigungen.
Seit April 2018 ist das StyleWerk offiziell ein zertifizierter XPEL Fachbetrieb.
Fragen Sie unverbindlich an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
Hinweis für unsere Schweizer Kunden
Aufgrund von Zollrechtlichen Änderungen die zum 1.1.2018 in Kraft getreten sind tut es uns leid unsere Schweizer Kundschaft nicht mehr einfach bedienen zu können. Im Detail sieht es so aus, dass Sie als Kunde der eine „wertsteigernde Maßnahme“ in Deutschland in Anspruch nimmt, bei der Einfuhr des Fahrzeuges ein Antrags- und Bewilligungsverfahren einleiten müssen. Dies beinhaltet eine Kaution von 10% des Zeitwertes Ihres Fahrzeuges inkl. 19% MwSt. die Sie BAR hinterlegen müssen. Geschieht dies nicht wird eine Strafsicherheit fällig.
Als Beispiel bei einem Fahrzeug mit Zeitwert 100.000,- €
Zollwert (100.000,- Euro) x Zollsatz (10%) = 10.000 Euro Zollbetrag + 23.800,- € (Zollwert + Zollbetrag x 19% EuSt) = 33.800,- € (Gesamtabgabe)
Laut Gesetzestext: „[…]Strafsicherheit wird sofort fällig, um neben der zu erwartenden Strafe den Abgabenbetrag abzusichern. Kann der Beschuldigte dann den Abgabenbetrag nicht Bar entrichten, wird das Fahrzeug als Sicherheit einbehalten bis die Sicherheit entrichtet wurde. Wird der Sachverhalt erst im Nachgang bekannt und der Einführer ist bereits ausgereist, ist es möglich den Abgabenbetrag vom jeweiligen Veredler einzufordern.[…]“
Hier ein weiterführender Link zur IHK der das Thema erklärt: https://www.konstanz.ihk.de/servicemarken/schweiz/steuern/ch/1658264